I. Allgemeine Geschäftsbedingungen, ausschließlich für Geschäftskunden (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Kunden mit der Gebhardt Projekte GmbH, Remigiusstraße 22, 67434 Neustadt/ Weinstraße, abschließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien anderes vereinbart wird. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder den Auftrag an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden schon jetzt zurückgewiesen.
(2) Wir bieten unsere Produkte ausschließlich gegenüber Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sowie Vereinen, Stiftungen und öffentlichen Auftraggebern an, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Kundenbeziehung/ Registrierung als Kunde
(1) Kunden können unsere Produkte direkt über unseren Onlineshop bestellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen. Dabei werden Kunden in unserem Handelssystem registriert. Kunden müssen die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten sind von den Kunden eigenverantwortlich vorzunehmen.
(2) Zum Nutzerkonto müssen Kunden ein Passwort wählen, dass unter allen Umständen geheim zu halten ist.
(3) Durch die Registrierung erklärt der Kunde seine generelle Einwilligung zur Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Der Kunde hat das Recht, seine diesbezügliche Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
(4) Der Vertrieb unserer Produkte kann auch mittels eines schriftlichen Angebots erfolgen. Es gelten dann die gemäß Angebot getroffenen Vereinbarungen zusätzlich zu unseren AGB.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Die Gebhardt Projekte GmbH verkauft und vermietet Hardware für Bild- und Tonproduktionen und bietet bei entsprechender Bestellung auch Dienstleistungen an.
(2) Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kunde kann das Angebot auch telefonisch oder per Fax abgeben. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Gebhardt Projekte GmbH das Angebot des Kunden annimmt. Dies geschieht ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen. Sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Bestätigung erhalten hat, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Bei der Bestellung von Waren kommt das Kaufangebot auch ohne unsere ausdrückliche Annahme zustande, wenn wir die Ware aussondern und an den Kunden versenden.
(3) Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, das Vertragsangebot des Kunden auch anzunehmen.
§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
(1) Die in unserem Onlineshop angegebenen Preise sind Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Werden von uns vor der Lieferung der Ware eingetretene Preisreduzierungen für die aktuelle Bestellung berücksichtigt, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Eventuell vereinbarte Sonderkonditionen geltend grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
(3) Die Versendung von Waren erfolgt ab einem Bestellwert von € 99,00 im Inland versandkostenfrei. In anderen Fällen sind die Versandkosten unserer Preistabelle zu entnehmen. Wir beliefern und bedienen ausschließlich Kunden, die ihren Firmensitz innerhalb der EU haben.
(4) Die Bezahlung erfolgt bei Bestellung auf Vorkasse. Eine Ausnahme besteht beim Kauf auf Rechnung. Beim Kauf auf Rechnung erhält der Kunde zuerst die Ware. Das Zahlungsziel ist in der Rechnung vermerkt. Die Bezahlung erfolgt dann an den Zahlungsdienstleister Payone GmbH. Die Gebhardt Projekte GmbH erhebt keine zusätzlichen Gebühren. Der Zahlungsdienstleister prüft und bewertet die Datenangaben des Kunden in Einhaltung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen /-erklärungen des Zahlungsdienstleisters findet der Kunde auf dessen Internetseite unter www.payone.com.
Die von uns akzeptierten Zahlungsarten sind auch auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Zahlungsanbieter ist die Payone GmbH. Es bestehen folgende Zahlungsarten:
Visa
Mastercard inkl. Maestro
Giropay
Paydirekt
PayPal
Sofortüberweisung
Kauf auf Rechnung
Ein Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
§ 5 Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt, Abtretung
(1) Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber seiner Zahlungspflicht steht ihm nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
(3) Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der Gebhardt Projekte GmbH. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware auf den Kunden ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, ab Werk/Auslieferungslager der Gebhardt Projekte GmbH oder eines von ihr bestimmten Auslieferungslagers. Hiermit erfüllt die Gebhardt Projekte GmbH ihre Leistungspflicht. Mit dem Verlassen der Ware ab Werk/Lager bzw. Übergabe der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Firma geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Kosten des Transportes tragen. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen. Bei Warenlieferungen erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse bis an die Eingangstür. Bei größeren, auf Einwegpalette verpackten Produkten erfolgt die Zustellung per Spedition bis an das Grundstück (Bordsteinkante). Für den weiteren Transport muss der Kunde selbst Sorge tragen.
(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
(3) Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Waren an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.
(4) Bei der Bestellung von Dienstleistungen ist der Einsatzort an unserem Geschäftssitz Neustadt an der Weinstraße. Weicht der Einsatzort hiervon ab, stellt der Kunde Räumlichkeiten, technische Infrastruktur und Parkplätze kostenfrei zur Verfügung. Reisezeiten werden als Einsatzzeiten abgerechnet zzgl. anfallender Reisekosten und Kilometerpauschale, ebenso sind anfallende Übernachtungskosten vom Kunden zu erstatten.
(5) Im Fall eines Mietvertrags trägt der Kunde (Mieter) nach Gefahrübergang den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung. Im Falle des Totalschadens oder des Verlustes der Mietsache hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der gemieteten Sache zu ersetzen, bei Beschädigung die Wiederherstellungskosten zu tragen.
(6) Verbindliche Liefertermine bedürften der ausdrücklichen Vereinbarung und schriftlichen Bestätigung der Gebhardt Projekte GmbH. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung der Gebhardt Projekte GmbH durch ihre eigenen Lieferanten (Selbstbelieferung) und verlängern sich entsprechend einer Verzögerung der Selbstbelieferung, es sei denn, die Gebhardt Projekte GmbH hat die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung zu vertreten oder verbindliche Fristen ausdrücklich und schriftlich selbst zugesagt.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im Online-Shop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(3) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Abweichend hiervon gilt folgendes, vergleiche Abs. 4 bis 9:
Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügten Mängel nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
(4) Der Kunde ist bei Vorliegen von Mängeln verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware an uns zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Bestell- oder Rechnungsnummer enthalten, die uns die Zuordnung der rückgesandten Ware ermöglicht. Nach Eingang und Prüfung der Ware auf Mängel erfolgt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, sind wir zur Entgegennahme zurückgesandter Ware nicht verpflichtet.
(5) Bei Vorliegen von Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Aufwendungen für Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für Mangelbeseitigungen an einem anderen Ort als unser Firmensitz trägt der Kunde ebenso unsere Reise- und Arbeitskosten.
(6) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Kunden. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorsieht. Erfolgt im Rahmen der der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung beginnt die Verjährung nicht erneut. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängel ausgeschlossen.
(8) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Material, Stärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
(9) Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie im Sinne von § 433 BGB. Davon sind die dem Kaufvertrag innewohnenden Hauptpflichten nicht in Gänze betroffen.
§ 8 Höhere Gewalt
Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der Gebhardt Projekte GmbH liegen und von der Gebhardt Projekte GmbH nicht verhindert werden können (z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen usw.), sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt – auch sofern diese bei ihren Lieferanten auftreten – die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen behindern, ist die Gebhardt Projekte GmbH für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Dauern diese Ereignisse länger als 4 Monate, ist jede Partei berechtigt, mittels einer schriftlichen Erklärung den Vertrag zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Allgemeine Schadensersatzhaftung
(1) Die Gebhardt Projekte GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder sofern der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Wir haften ferner bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Kündigung/ Rücktritt bei Mietsachen
Die Gebhardt Projekte GmbH vermietet unter anderem elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. In einem solchen Fall behalten wir uns ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Ausfalls einer Komponente vor. Wir versuchen zwar defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir uns auf „höhere Gewalt“ berufen und können vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht). Ein bereits gezahlter Mietzins wird erstattet.
§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Kunden an unserem Geschäftssitz in Neustadt an der Weinstraße.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Gebhardt Projekte GmbH
2. Die technischen Schritte zum Vertragsabschluss und der Vertragsabschluss selbst erfolgen nach Maßgabe der §§ 2,3 unserer AGBs Teil 1.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1 Die Vertragssprache ist deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
3.3 Unsere AGB werden permanent auf Rechtskonformität geprüft.